TED – Tenders Electronic Daily
Alle Ausschreibungen der öffentlichen Hand, die bestimmte Auftragswerte übersteigen, müssen im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe S, Amtsblatt S oder ABl. S) veröffentlicht und so EU-weit bekannt gemacht werden.
Seit Juli 1998 steht das Amtsblatt S nur noch ausschließlich in elektronischem Format zur Verfügung.
Der Zugang zu TED ist gebührenfrei.
Über die aktuellen Ausschreibungen hinaus ermöglicht die TED-Datenbank den Zugang zu den Archiven der Reihe S der letzten fünf Jahre für sämtliche Amtssprachen der EU. Der Nutzer kann über eine einzige Suchmaske multiple Suchkriterien wie z. B. geografische Daten, Dokumenttyp, Art des Auftrags, Stichwörter usw. auswählen oder eingeben.
Die Schwellenwerte für Aufträge, ab denen eine Ausschreibung EU-weit veröffentlicht werden muss, sind in den EU-Richtlinien 2004/17 und 2004/18 festgelegt.
Pflichtmedien in den deutschen Bundesländern zur Veröffentlichung von Ausschreibungen
Im Gegensatz zur Veröffentlichung von europaweiten Ausschreibungen, ist der Bereich unterhalb der Schwellenwerte in dieser Hinsicht nur partiell reglementiert. Während öffentliche Auftraggeber des Bundes (z. B. Ausschreibungen der Bundeswehr, von Bundesministerien, Bundesanstalten oder Bundesämtern sowie die zentralen Beschaffungsstellen) die Dokumente unter www.bund.de zu veröffentlichen haben, gelten in den Bundesländern selbst ganz unterschiedliche Vorgaben. Übersicht
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EU-Richtlinie 2004/17
EU-Richtlinie 2004/18
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