Die Europäische Union als Markt

Der EU-Binnenmarkt ist eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union und umfasst nach der letzten Erweiterungsrunde 27 Länder mit 480 Mio. Verbrauchern.

Die Grundfreiheiten des Binnenmarkts

Die 4 Grundfreiheiten der Europäischen Verträge sollen Unternehmen, Verbrauchern und Privatpersonen einen optimalen Zugang zu den Märkten aller Mitgliedsländer der EU garantieren: Freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Mittlerweile wird auch der ungehinderte Zugang zu Wissen zu einer elemanteren Grundfreiheit gezählt.

Ordnungspolitischer Rahmen

Reguliert wird das Funktionieren des Binnenmarktes durch EU-Richtlinien und Verordnungen, die z. B. durch technische Regeln für notwendige Produktsicherheit sorgen. Die Umsetzung durch die EU-Mitglieder kann sich jedoch auf nationaler Ebene unterscheiden und somit zur Markteintrittsbarriere für Produkte werden.

Aktuelles zu diesem Thema

08.12.2011 - Neue Wertgrenzen für Europaweite Ausschreibung 2012
16.12.2011 - Digitale Agenda - EU-Forum zur Zukunft der Medien
20.12.2011 - Russland wird Mitglied der WTO
29.01.2012 - EU-Ratspräsidentschaft Dänemarks

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