Das öffentliche Auftragswesen ist für die Realisierung des europäischen Binnenmarktes von großer Bedeutung und wird deshalb durch EU-Richtlinien zur Koordinierung der Vergabe öffentlicher Aufträge geregelt. Die EU-Vergabekoordinierungsrichtlinien 2004/18/EG und 2004/17/EG gelten für Aufträge, deren Auftragswerte bestimmte Wertgrenzen (EU-Schwellenwerte, 4.845.000 Mio. Euro im Baubereich und 193.000 Euro bei Lieferungen und Dienstleistungen, Richtlinie 2004/17/EG im Sektorenbereich) überschreiten.

Kern des Europäischen Vergaberechts ist die Öffnung der nationalen Märkte für Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten, aus Mitgliedstaaten des Vertrages über den einheitlichen Wirtschaftsraum (EWR) und, bei Aufträgen der Bundesregierung für Anbieter aus den WTO-Mitgliedsstaaten. Dies soll erreicht werden durch das Verbot der Diskriminierung, die EU-weite Veröffentlichung im Supplement zum EG-Amtsblatt, transparente Vergabeverfahren, die Durchsetzung über ein geregeltes Nachprüfungsverfahren.

Die Umsetzung dieser Richtlinien in deutsches Recht ist teilweise erfolgt durch das 4. GWB, durch die Vergabeverordnung (VgV), durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) bzw. die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) und die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).

Die deutschen Bundesländer haben zum Teil die Anwendung der Auftragsgrenzen, die ursprünglich für 2009 und 2010 im Rahmen des Konjunkturpakets II gegolten haben, bis Ende 2011 verlängert. In der Download-Sektion unten finden Sie hierzu eine Übersicht der deutschen Auftragsberatungsstellen. Dahingegen sind die zuständigen Bundesministerien zu den ursprünglichen Regelungen zurückgekehrt.

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Aktuelles zu diesem Thema

27.02.2012 - Markterkundung mit öffentlichen Auftraggebern
24.02.2012 - Wertgrenzen in Deutschland nach dem Konjunkturpaket

Newsletterbeiträge zu diesem Thema

24.01.2012 - Öffentliches Auftragswesen: Grüner Einkauf
24.01.2012 - Öffentliches Auftragswesen: Wertgrenzen

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